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Am Hauptbahnhof 2, Wien, Austria

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Entdecken Sie mit ÖBB - Österreichische Bundesbahnen

Reisen Sie bequem und erschwinglich, indem Sie sich für ÖBB - Österreichische Bundesbahnen entscheiden. Mit umfangreichen Routen zu beliebten Reisezielen, flexiblen Fahrplänen und wettbewerbsfähigen Preisen haben Sie die Möglichkeit, den Kontinent wie nie zuvor zu erkunden.

Häufig gestellte Fragen

Finden Sie schnelle Lösungen für Ihre Bedenken: Erkunden Sie unseren benutzerfreundlichen FAQ-Bereich. Erhalten Sie die Informationen, die Sie benötigen, im Handumdrehen!

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Bord-Erlebnis und Annehmlichkeiten

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Flexible Stornierungen

Stornierungsbedingungen

cancellation_policy policy

Stornierungsrichtlinien der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB)

  • Standard Tickets: Tickets können bis zu 15 Minuten nach dem Kauf kostenlos zurückgegeben und erstattet werden. Nach diesen 15 Minuten fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Ab dem ersten Gültigkeitstag sind Standard Tickets nicht mehr erstattbar.
  • Sparschiene Tickets: Diese sind nach der Buchung vollständig nicht erstattbar und nicht umtauschbar, unabhängig vom Stornierungsgrund.
  • Wochen- und Monatstickets: Je länger das Ticket in Ihrem Besitz ist, desto geringer ist der Erstattungsbetrag. Es ist nicht möglich, diese Tickets nach Ablauf der Hälfte ihrer Gültigkeitsdauer zu stornieren oder zu erstatten.
  • Tarife für Gruppen: Wenn die Reise der Gruppe vollständig storniert wird, wird eine Stornogebühr berechnet, die von der Anzahl der Tage vor der geplanten Reise abhängt, an denen die Stornierung erfolgt ist.
  • ÖBB Businesscard: Wenn ein Inhaber eines Jahresabonnements die Karte kündigt, wird eine Gebühr in Abhängigkeit von der verbleibenden Gültigkeitsdauer erhoben.
  • Saison- und Jahrestickets: Der Erstattungsbetrag wird auf der Grundlage des Zeitraums vor der Kündigung berechnet. Die nicht genutzten Monate werden nach Abzug einer Bearbeitungsgebühr erstattet.
  • Entschädigung bei Verspätungen: Falls Ihr Zug mehr als 60 Minuten verspätet ist, unabhängig von der Ticketart, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von den ÖBB.
  • Platzreservierung: Sitzplatzreservierungen sind nicht erstattbar, es sei denn, es liegt eine Verspätung oder Zugausfall durch die ÖBB selbst vor.
  • Krankheitsfall: Im Falle einer Krankheit, die die Reise verhindert, ist es mit einem ärztlichen Attest möglich, je nach Tickettyp eine teilweise Rückerstattung zu beantragen.
  • Denken Sie daran, dass in allen Fällen Anträge auf Stornierung und Rückerstattung vor dem ersten Gültigkeitstag des Tickets gestellt werden müssen.

Glattes Gepäck

Gepäckbestimmungen

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Österreichische Bundesbahnen (ÖBB) Gepäckrichtlinie:

  • Reisende dürfen Handgepäck kostenlos in die ÖBB-Züge mitbringen. Dieses muss von einer einzelnen Person getragen werden können und darf andere Fahrgäste nicht behindern.
  • Größere Koffer und Taschen müssen in den dafür vorgesehenen Gepäckbereichen verstaut werden, die in den meisten Wagen vorhanden sind.
  • Bestimmte Gegenstände wie Skier, Fahrräder und Kinderwagen erfordern möglicherweise eine Voranmeldung und können zusätzliche Gebühren verursachen. Es wird empfohlen, dies im Voraus beim Kundendienst der OBB zu klären.

Zusätzliche Gebühren für Gepäck:

  • Größere Gegenstände wie Fahrräder können zusätzliche Kosten verursachen, diese Gebühren variieren je nach Strecke und Zugtyp. Sie sollten diese Informationen vor Ihrer Reise beim Kundendienst der ÖBB prüfen.

Erlaubte und verbotene Gegenstände:

  • Reisende dürfen persönliche Gegenstände, Koffer, Rucksäcke, Kinderwagen, kleine Haustiere in Behältern, Ski und Fahrräder (mit Voranmeldung und möglicherweise zusätzlichen Kosten) mitbringen.
  • Verbotene Gegenstände sind alle Arten von Waffen, gefährliche Stoffe, illegale Güter, problematische Stoffe oder Güter, die die Sicherheit und den Komfort anderer Fahrgäste gefährden könnten.
  • Alles Gepäck muss den von der ÖBB festgelegten Größen- und Gewichtsgrenzen entsprechen.

Bitte beachten Sie, dass alle Gepäckstücke auf Risiko des Fahrgastes transportiert werden. Es ist immer ratsam, Ihre persönlichen Gegenstände sicher abzuschließen und zu beschriften. Die ÖBB ist nicht haftbar für verlorenes, gestohlenes oder beschädigtes Gepäck.

Haustierfreundliche Richtlinien

Haustierrichtlinie

pet_policy policy

Haustierrichtlinie der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB)

  • Haustiere sind grundsätzlich kostenlos auf ÖBB-Zügen erlaubt, solange sie in einem vollständig geschlossenen Träger oder Käfig untergebracht sind, der für den Transport von kleinen Tieren vorgesehen ist.
  • Größere Hunde, die nicht in Transportkäfige oder Träger transportiert werden können, müssen einen Maulkorb und eine kurze Leine haben, und der Fahrgast muss für sie eine halbe Fahrkarte kaufen.
  • Blinde und assistierende Hunde für seh- oder körperbehinderte Passagiere sind kostenlos auf Zügen erlaubt, ohne Leine oder Maulkorb.
  • Die Passagiere sind verpflichtet, die Sicherheit der anderen Passagiere und des Personals zu gewährleisten, indem sie das Verhalten und die Sauberkeit ihres Haustiers kontrollieren.
  • Gefährliche Tiere, einschließlich giftiger und giftiger Haustiere, sind auf ÖBB-Zügen nicht zulässig.
  • Der Haustierbesitzer ist verantwortlich für alle durch sein Haustier verursachten Schäden oder Verschmutzungen.

Arten von erlaubten Haustieren

  • Kleine Haustiere, die in Transportbehältern transportiert werden können, wie kleine Hunde, Katzen, Kaninchen und kleine Vögel.
  • Größere Hunde, die angeleint und mit Maulkorb sind, es sei denn, sie sind Führ- und Assistenzhunde, in welchem Fall sie von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreit sind.

Arten von nicht erlaubten Haustieren

  • Gefährliche oder giftige Tiere, einschließlich giftiger Schlangen, großer Raubvögel oder aggressiver Hunderassen.
  • Große Haustiere, die nicht in einen Standardtierträger passen.

Bitte beachten Sie: Bestimmte Zuglinien oder -routen können zusätzliche Einschränkungen oder Richtlinien in Bezug auf die Mitnahme von Haustieren haben. Konsultieren Sie immer die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) bevor Sie mit Ihrem Haustier reisen. Wenn keine genaue Richtlinie gefunden werden kann, sollte die allgemeine österreichische Zughaustierrichtlinie als Leitfaden verwendet werden.