London North Eastern Railway (LNER) Haustierregeln
- Passagiere dürfen bis zu zwei Haustiere pro Person kostenfrei in den Zügen der LNER mitnehmen.
- Hunde müssen jederzeit angeleint sein, es sei denn, sie befinden sich in einem Tierträger.
- Alle anderen kleinen Tiere müssen in einem vollständig geschlossenen Tierträger transportiert werden, der auf dem Schoß des Passagiers oder unter dem Sitzplatz Platz findet.
- Die LNER behält sich das Recht vor, den Transport jedes Tieres abzulehnen, das sie als störend oder gefährlich für die anderen Passagiere erachtet.
- Tiere dürfen keine Sitze einnehmen; sie müssen im Fußraum des Passagiers, der sie mitgebracht hat, sitzen.
Erlaubte und nicht erlaubte Haustiere in der LNER
- Erlaubt: Kleine Hunde, Katzen und andere kleine Tiere wie Kaninchen und Vögel, solange sie unter Kontrolle gehalten werden und die anderen Passagiere nicht beeinträchtigen.
- Nicht erlaubt: Größere Tiere, die nicht unter Kontrolle gehalten werden können, oder Haustiere, die eine Gesundheits- oder Sicherheitsgefahr für andere Passagiere darstellen könnten, sind nicht erlaubt. Hierzu gehören unter anderem Reptilien und exotische Haustiere.
Falls die spezifische Regelung für die LNER nicht gefunden werden kann, gilt folgende Standard-Haustierregelung für Zugreisen im Vereinigten Königreich:
Standard-Haustierregelung für Züge im Vereinigten Königreich
- Passagiere dürfen maximal zwei Haustiere in einem Zug mitführen.
- Haustiere sollten angeleint sein oder sich in einem Tierträger befinden.
- Haustiere dürfen keine Sitze einnehmen und müssen auf dem Boden sitzen, es sei denn, sie befinden sich in einem Träger.
- Die Zugunternehmen behalten sich das Recht vor, den Tierbesitzer aufzufordern, das Haustier zu entfernen, falls es zur Belästigung oder Sicherheitsgefahr wird.