Czech Railways Haustierpolitik
- Haustiere dürfen in tschechischen Eisenbahnen reisen.
- Alle Haustiere müssen während der gesamten Reise in angemessenen Behältnissen (Korb, Kiste, etc.) aufbewahrt werden.
- Die Passagiere sind für die Fütterung und Betreuung ihrer Haustiere während der gesamten Reise verantwortlich.
- Der Transportbehälter darf nicht auf Sitzen platziert werden; er sollte an dafür vorgesehenen Stellen für Gepäck oder an Stellen, die vom Zugpersonal vorgesehen sind, platziert werden.
- Die Passagiere sind verpflichtet, nach ihren Haustieren aufzuräumen. Jeder Schaden, der durch Haustiere verursacht wird, muss von ihren Besitzern gedeckt werden.
- Haustiere sind in Speisewagen nicht gestattet.
- Haustiere dürfen keine anderen Passagiere oder Mitarbeiter beeinträchtigen oder gefährden.
Erlaubte Haustierarten
- Kleine Haustiere wie Hunde, Katzen, Vögel und andere kleine Tiere sind erlaubt, solange sie in angemessenen Transportbehältern gehalten werden.
- Begleithunde, die sehbehinderte oder hörgeschädigte Passagiere begleiten, sind erlaubt und müssen angeleint sein.
- Das Tier darf keine Bedrohung darstellen, Schäden verursachen oder andere Passagiere belästigen.
Nicht erlaubte Haustierarten
- Überdimensionierte, gefährliche oder als gewalttätig geltende Haustiere sind nicht erlaubt.
- Haustiere, die nicht in einem Transportbehälter aufbewahrt oder ordnungsgemäß gesichert sind, sind nicht erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass dies eine allgemeine Richtlinie ist und bestimmte Zugverbindungen und Strecken unterschiedliche Richtlinien haben können. Überprüfen Sie immer die spezifische Haustierpolitik des Zugdienstes, den Sie nutzen möchten, vor Ihrer Reise.